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Erlaubnis Tierhaltung

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Antrag Tierhaltung

Angaben zum Tier

Sind bereits Haustiere vorhanden?

Hinweise zum Halten von Tieren im genossenschaftlichen Wohnraum

Voraussetzung für eine Tierhaltung/ Hundehaltung:

  • Wir bitten um ausreichende Überlegung, ob Ihre Wohnungsgröße und Lebensumstände einem Haustier gerecht werden können.
  • Seien Sie sich Ihren Pflichten bewusst.
  • Eine Hundehaltung bedarf der Anmeldung beim Ordnungsamt, bitte reichen Sie uns eine Steuerbescheinigung nach.
  • Bitte reichen Sie eine Kopie Ihrer Hundehaftpflichtversicherungspolice ein.


Folgen bei der Nichteinhaltung:

Die Wohnungsbaugenossenschaft eG behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung von der erteilten Erlaubnis zurückzutreten und ggf. bei mehrfachem Verstoß das Mietverhältnis zu kündigen.

Dieser Antrag gilt nur für das beantragte Tier!
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