Hausordnung

Mitglieder fordern die Einhaltung der Hausordnung

Ordnung, Sicherheit und Rücksichtnahme ist nun einmal im Zusammenleben von Dutzenden, manchmal von Hunderten von Menschen mit unterschiedlichen Charakteren, Eigenschaften und Neigungen oberstes Gebot. Das Recht auf Wohlbefinden in den eigenen vier Wänden und die Achtung der Würde des Anderen darf nicht mit Füßen getreten werden. Als Wohnungsbaugenossenschaft haben wir die Pflicht dafür Sorge zu tragen, dass der Hausfrieden in unseren Wohnobjekten gesichert ist und bleibt.

Wir haben dafür ein entsprechendes Regelwerk, die Hausordnung der Wohnungsbaugenossenschaft eG Wittstock erarbeitet, die jedem Mitglied zur Verfügung gestellt wurde. Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages und hat damit verbindlichen Charakter. In Ihren Briefen oder an unseren Sprechtagen wird aber immer wieder Klage darüber geführt, dass es mancher Bewohner mit der Einhaltung dieser Hausordnung nicht so genau nimmt. Unbotmäßiger Lärm zu jeder Tages- und Nachtzeit, Schmierereien in den Hausfluren und Treppenaufgängen, wildes Entsorgen von abgelegten Haushaltsgegenständen, Verwüstungen und Verunreinigungen der Keller verärgern immer mehr Mitglieder, für die Ordnung und Sicherheit und Rücksichtnahme zum normalen Lebensablauf gehören.
Für all jene, die Schwierigkeiten mit der Einhaltung der Hausordnung haben oder diese vielleicht verlegt haben, veröffentlichen wir deshalb noch einmal wichtige Passagen derselben und hoffen, dass sich jedes Mitglied danach verhält.

Auszüge aus der HAUSORDNUNG

Schutz vor Lärm

  1. Vermeidbarer Lärm belastet unnötig alle Hausbewohner. Deshalb ist Musizieren während der allgemeinen Ruhezeiten von 13.00 bis 15.00 und 20.00 bis 06.00 Uhr untersagt. Fernseh-, Radio und Tongeräte sind stets auf Zimmerlautstärke einzustellen; die Benutzung im Freien (auf Balkonen, Loggien usw.) darf die übrigen Hausbewohner nicht stören.

  2. Sind bei hauswirtschaftlichen und handwerklichen Arbeiten in Haus, Hof oder Garten belästigende Geräusche nicht zu vermeiden (Klopfen von Teppichen und Läufern, Basteln und Bohren), so sind diese Verrichtungen werktags in der Zeit von 08.00 bis 12.00 und 15.00 bis 18.00 Uhr und samstags von 09.00 bis 12.00 vorzunehmen. Wäschewaschen und Schleudern muß in der Zeit von 20.00 bis 06.00 Uhr unterbleiben.

  3. Festlichkeiten aus besonderem Anlaß, die sich über 20.00 Uhr hinaus erstrecken, sollen den betroffenen Hausbewohnern rechtzeitig angekündigt werden.

Reinigung

  1. Hausmüll, Papier, Glas und Grüner Punkt-Müll dürfen nur in den dafür vorgesehenen Müllgefäßen gesammelt werden. Sperriger Abfall, Kartons usw. dürfen nur zerkleinert in die dafür vorgesehenen Müllgefäße geschüttet werden. Bitte achten Sie darauf, dass kein Abfall oder Unrat im Haus, auf den Zugangswegen oder dem Standplatz der Müllgefäße verschüttet wird. Das Auftreten von Ungeziefer ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

Sicherheit und Ordnung

  1. Zum Schutz der Hausbewohner sind die Haustüren und die Kellereingänge und Hoftüren geschlossen zu halten. Zur Absicherung der Funktionsfähigkeit der elektrischen Türöffner ist das Abschließen der Hauseingangstüren zu unterlassen.

  2. Haus- und Hofeingänge erfüllen Ihren Zweck als Fluchtweg nur, wenn sie freigehalten werden. Sie dürfen daher nicht zugeparkt oder durch Fahr- und Motorräder, Schränke, Kinderwagen usw. versperrt werden. Schuhe dürfen im Treppenhaus nicht abgestellt und aufbewahrt werden.

  3. Das Lagern von feuergefährlichen, leichtentzündbaren sowie Geruch verursachenden Stoffen in Keller- oder Bodenräumen ist untersagt. Auf dem gemeinsamen Trockenboden dürfen keine Gegenstände abgestellt werden. Keller- und Bodenräume dürfen nicht mit offenem Licht oder Feuer betreten werden, auch das Rauchen ist in diesen Räumen sowie in den Treppenaufgängen untersagt.

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